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Was ist Mediation

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Vorteile der Mediation

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Lehrlingsmediation

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Erbschaftsmediation

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Scheidungsmediation

co-media


A-2700 Wiener Neustadt

t: +43 699 / 15 66 00 00
w: www.co-media.at
e: office(AT)co-media.at

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Scheidungsmediation

Im Unterschied zu anderen Anwendungsfeldern der Mediation sind in der Scheidungsmediation die Themen, die zu verhandeln sind, grundsätzlich durch das Gesetz vorgegeben.

Demnach sind die Betroffenen im Fall einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, eine schriftliche Scheidungsfolgevereinbarung über die Regelung folgender Themenkomplexe zu treffen:

Ehepartnerunterhalt

Alle wechselseitigen vermögensrechtlichen Ansprüche

Bei gemeinsamen Kindern:

Kindesunterhalt

Der hauptsächliche Aufenthaltsort und die Obsorge der gemeinsamen Kinder

Darüber hinaus können in der Scheidungsmediation jede Art von Themen verhandelt werden. Der Gesetzgeber nimmt darauf keinen Einfluss. Beispiele sind:

Finanzielle Unterstützung des ehemaligen Partners bei beruflichem Wiedereinstieg oder bei der Kinderbetreuung

Kontakte der Kinder zu neuen Partnern der Eltern oder zu anderen Familienangehörigen

Ausbildung der Kinder

Fragen der Zukunftssicherung der Kinder

u.a.m.

Scheidungsmediation

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