Scheidungsmediation
Im Unterschied zu anderen Anwendungsfeldern der Mediation sind in der Scheidungsmediation die Themen, die zu verhandeln sind, grundsätzlich durch das Gesetz vorgegeben.
Demnach sind die Betroffenen im Fall einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, eine schriftliche Scheidungsfolgevereinbarung über die Regelung folgender Themenkomplexe zu treffen:
Ehepartnerunterhalt
Alle wechselseitigen vermögensrechtlichen Ansprüche
Bei gemeinsamen Kindern:
Kindesunterhalt
Der hauptsächliche Aufenthaltsort und die Obsorge der gemeinsamen Kinder
Darüber hinaus können in der Scheidungsmediation jede Art von Themen verhandelt werden. Der Gesetzgeber nimmt darauf keinen Einfluss. Beispiele sind:
Finanzielle Unterstützung des ehemaligen Partners bei beruflichem Wiedereinstieg oder bei der Kinderbetreuung
Kontakte der Kinder zu neuen Partnern der Eltern oder zu anderen Familienangehörigen
Ausbildung der Kinder
Fragen der Zukunftssicherung der Kinder
u.a.m.










